In den letzten Monaten haben wir euch in unserer Blogkategorie #Fördermöglichkeiten viele verschiedene finanzielle Hilfen und Unterstützungsformen vorgestellt. Wir haben wertvolle Tipps für eine Ausbildung und eure beruflichen Weiterbildungen (Bildungsgutschein, WeGebAU, Bildungsprämie, Aufstiegs-BAföG, die Weiterbildungsprämie, der Bildungsscheck, der Bildungsurlaub) aufgezeigt. Sowohl für Arbeitssuchende als auch für Beschäftigte lohnt sich ein Blick in die verschiedenen Möglichkeiten. Auch für geflüchtete Menschen gibt es eine große Auswahl an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, die wir euch im Juni vorgestellt haben. Abschließen werden wir unsere Kategorie heute mit Informationen zu dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Was genau ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 SGB III ist ganz einfach gesagt ein Förderinstrument für Arbeitssuchende. Wer ihn beantragt, bekommt Leistungen gefördert, die helfen sollen, Arbeit zu finden. Und er ist ein Dokument, also ein Schriftstück, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter verpflichtet, euch zu fördern und eine für euch geeignete Maßnahme zu finanzieren.
Der Gutschein soll:
- Arbeitslose an den Arbeitsmarkt heranführen.
- die Förderung möglichst individuell zuschneiden.
- so genannte Vermittlungshemmnisse beseitigen.
- Arbeitslose im besten Fall wieder in (versicherungspflichtige) Arbeit bringen.
- Arbeitsuchende gegebenenfalls auch an eine selbstständige Tätigkeit heranführen.
Vom AVGS gibt es verschiedene „Ausführungen“ – interessant wird für die meisten von euch dabei der AVGS (MAT) sein, der Leistungen bei sogenannten „Maßnahmenträgern“ (wie dem BIMS) fördert.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Im SGB III §45 werden als förderfähige Personen Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose genannt. Dazu zählen also auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbstständige und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden. Wurdet ihr von eurem Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt, so seid auch ihr von Arbeitslosigkeit bedroht und habt einen Anspruch. Das gilt jedoch nicht, wenn ihr aus persönlichen Gründen die Stelle wechseln wollt. In vielen Fällen ist der AVGS eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, der Arbeitsvermittler in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter entscheidet darüber. Wenn ihr also darüber nachdenkt, einen Gutschein zu beantragen, bereitet euch gut vor und sammelt Argumente.
Beantragung
Der AVGS ist immer beim zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter) zu beantragen. Beantragt werden kann er ganz formlos – schriftlich, persönlich aber auch ganz einfach telefonisch oder per Email. Wir empfehlen euch jedoch das persönliche Gespräch mit eurem zuständigen Vermittler zu suchen, so dass ihr alle wesentlichen Aspekte und Fragen dazu persönlich klären könnt.
Den AVGS verstehen
Es ist ganz wichtig, dass ihr den Gutschein sorgfältig durchlest. Dort sind wichtige Informationen und Vorgaben vermerkt, zum Beispiel:
- euer Name, eure Anschrift und eure Kundennummer
- die Zielsetzung des AVGS (1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme)
- euer Unterstützungsbedarf. Das heißt: Die Inhalte, die euch der Maßnahmeträger vermitteln soll
- Wie lange der AVGS gültig ist
- Die Region, in der ihr an einer Maßnahme teilnehmen dürft
- Wie lange die Maßnahme höchstens dauern darf
Zur zeitlichen Begrenzung: Der Gutschein kann zeitlich begrenzt werden. Der Grund hierfür ist, dass ihr euch die fehlenden Kenntnisse zeitnah aneignet bzw. zeitnah Unterstützung bekommt und die Abstände zwischen den einzelnen Terminen nicht zu lang sind. Ziel ist natürlich immer die schnellstmögliche Aufnahme einer Arbeit.
Zur regionalen Begrenzung: Auf dem Gutschein kann auch die Region vermerkt sein, in der ihr euch einen Träger suchen dürft. Das liegt daran, dass natürlich lange Fahrtwege und damit deutlich höhere Kosten vermieden werden sollen. (Besonders gut an dem Gutschein ist nämlich, dass während der Maßnahme auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Kinderbetreuungskosten erstattet werden können.) Aber keine Sorge, wenn es in eurer Stadt nicht das passende Angebot gibt, sprecht einfach mit eurem Berater bzw. eurer Beraterin.
Wie und wo kann ich den Gutschein einlösen?
Wenn ihr einen AVGS erhalten habt, dürft ihr euch selbst einen Bildungsträger aussuchen, bei dem ihr den Gutschein einlöst. Wichtig ist jedoch, dass der Träger eine Zulassung hat um Maßnahmen dieser Art durchzuführen. Die Kosten rechnet der Träger dann direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Euch entstehen keinerlei Kosten!
Wie ihr auf unserer Homepage nachlesen könnt, ist das BIMS seit vielen Jahren zertifiziert und hat eine Zulassung zur Durchführung solcher Maßnahmen erhalten:
Die Angebote im BIMS mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Natürlich könnt ihr euren AVGS im Bildungsinstitut Münster einlösen. Als AZAV zugelassener Träger bieten wir viele Maßnahmen an, die euch bei der beruflichen Eingliederung tatkräftig unterstützen können. Dazu zählen u.a.:
- Einzelcoaching (Professionelle, individuelle Beratung und Begleitung beim Erreichen Ihrer Ziele)
- Einzelcoaching §16i (Insbesondere für Menschen, die eine geförderte Beschäftigung nach SGBII §16i suchen)
- Sicher im Job (Coaching zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme)
- Sicher im Job §16i (Coaching zur Stabilisierung einer geförderten Beschäftigungsaufnahme nach SGBII §16i)
- Job-Coaching (für Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung)
- Die Jobmesse
Die einzelnen Angebote sind hier verlinkt. Klickt euch dort mal durch und schaut euch die Flyer dazu an. Gerne beraten wir euch auch ausführlich und klären die Förderbedingungen mit eurem Vermittler ab.
Weiterführende Informationen
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit findet ihr weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu dem Thema.
Außerdem könnt ihr hier nach passenden Angeboten schauen.
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