Vielleicht habt ihr auf der BIMS-Homepage bereits das Symbol 100% gesehen und euch gefragt, was das genau bedeutet. Wir möchten euch in dieser Kategorie „Fördermöglichkeiten“ nach und nach die verschiedenen Möglichkeiten vorstellen, wie ihr auf eurem Weg in eine Beschäftigung Unterstützung und finanzielle Förderungen bekommen könnt.
In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die verschiedensten Lebenssituationen, beruflichen Vorerfahrungen/Werdegänge, Altersgruppen und spezielle Angebote je nach Bildungsziel – so zum Beispiel auch BaföG für Studierende oder Prämien für Auszubildende.
Da zum 01.04., 01.08. bzw. 01.10. jedes Jahr viele (junge) Menschen in Ausbildung gehen werden wir mit den verschiedenen Möglichkeiten in diesem Bereich beginnen:
- die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sowie
- die assistierte Ausbildung (AsA)
Zuerst geben wir euch hier eine Übersicht über die vielen verschiedenen Arten der Ausbildung mit den jeweiligen Unterscheidungsmerkmalen. Dies soll euch einen Einblick vermitteln, welche verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten es überhaupt gibt und was ihr JETZT noch tun könnt, wenn ihr bislang leider keine Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommen habt. Die gute Nachricht ist, dass die Suche nach Auszubildenden für Unternehmen immer schwieriger wird – wodurch eure Chancen steigen, einen Platz zu bekommen. Gründe für diese Entwicklung gibt es viele, nicht zuletzt liegt es daran, dass die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger immer weiter sinkt und sich viele Menschen für ein Studium statt für eine Ausbildung entscheiden. So hat sich in den letzten Jahren auch hinsichtlich der Zeugnisbewertung eine Menge in den Köpfen von Arbeitgebern getan. Noten dienen der Leistungsfeststellung, sagen aber letztlich doch relativ wenig über die beruflichen Kompetenzen und Stärken einer Person aus. Auf den Punkt gebracht, möchten Unternehmen eben den und die Richtige und längst nicht mehr nur den oder die mit den besten Noten einstellen. Welche Ausbildungsformen gibt es also?
1. Die betriebliche Ausbildung – Duale Ausbildung
Diese Art der Ausbildung dürfte die bekannteste Form sein. Ein Unternehmen schließt hierbei mit der bzw. dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab. Die Umsetzung kann in Voll- oder in Teilzeit realisiert werden. Die Wissensvermittlung erfolgt parallel im Betrieb und an einer Berufsschule.
2. Ausbildung für Abiturientinnen/Abiturienten
Spezielle Ausbildungen für Abiturienten ähneln der betrieblichen Ausbildung sehr. Die praktischen Kenntnisse werden im Unternehmen erworben, das theoretische Wissen jedoch in Berufs-, Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademien, teilweise an privaten Instituten oder auch im Unternehmen selbst, also intern. Etwas bekannter ist der Weg des dualen Studiums, bei dem die Unternehmen mit Hochschulen zusammen arbeiten. Die Praxisphasen finden im Unternehmen statt, die Theoriephasen an Hochschulen, Fachhochschulen oder Berufsakademien. Die Dauer beträgt ebenfalls meistens drei Jahre, jedoch schließen die Studierenden am Ende mit einem Berufs- und einem Hochschulabschluss ab.
3. Ausbildung in nicht-anerkannten Ausbildungsberufen
Wenn es für einen Beruf keine Ausbildungsordnung gemäß des Berufsbildungsgesetzes (BBiG: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/) gibt, wird von einer staatlich nicht-anerkannten Ausbildung gesprochen. Das klingt erstmal wenig vertrauenswürdig, ist es aber gar nicht. Manchmal entstehen durch gesellschaftliche Veränderungsprozesse ganz neue Berufsbilder. Werden diese Berufe längerfristig benötigt, werden Ausbildungsordnungen für entsprechende Ausbildungsberufe erlassen. Die entsprechenden Fachkräfte werden jedoch sehr viel schneller gebraucht. Im Prinzip funktioniert eine nicht-anerkannte Ausbildung wie eine duale Ausbildung: Die Kollegen bringen dir das notwendige Know-how bei, damit du schnell im Tagesgeschäft des Unternehmens Aufgaben übernimmst. Jedoch besuchst du keine Berufsschule. Stattdessen kann es sein, dass dich das Unternehmen zu Schulungen und Seminaren schickt, um deine Fertigkeiten zu verbessern. Vorstellen kann man sich das z.B. gut bei dem Beruf der Yogalehrerin oder des Fitnesstrainers, die extern Trainerscheine erwerben. Diese Art der Ausbildung endet nicht mit einer Abschlussprüfung vor einer Kammer – das heißt, es gibt kein offizielles Ausbildungszeugnis. In der Regel genügt das betriebliche Zeugnis aus, um sich im Anschluss in der gleichen Branche zu bewerben und seine Kenntnisse nachzuweisen.
Wichtig: Eine Ausbildung in einem nicht anerkannten Beruf kannst du erst ab 18 Jahren machen!
4. Schulische Ausbildung
Viele Berufe könnt ihr sowohl in einer betrieblichen als auch in einer schulischen Ausbildung erlernen. Allerdings gibt es eben auch Berufe, die nur an Schulen zu erlernen sind. Hierunter fallen vor allem viele sozialpädagogische oder auch Gesundheitsberufe. Den Ausbildungsvertrag müsst ihr dann mit der jeweiligen staatlichen oder privaten Berufsfachschule, Fachschule oder Fachakademie machen.
Auch bei uns im BIMS könnt ihr schulische Aus- bzw. Umschulungen machen – wie zum Beispiel die zukunftsfähige und qualitativ hochwertige generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft (ehemals Altenpflegeausbildung). Seit dem 01.01.2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Die drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege “ und „Gesundheits – und Kinderkrankenpflege“ werden zusammengeführt.
Zudem bieten wir erfolgreich seit über 25 Jahren die Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement an. Damit die Azubis einer schulischen Ausbildung ebenfalls hinreichend Einblick in den praktischen Berufsalltag bekommen, sind meistens verschiedene Praktika vorgesehen.
Achtung: Schulische Ausbildungen sind oft mit hohen eigenen Kosten verbunden und werden seltener gefördert! Informiert euch rechtzeitig, ob diese Art der Ausbildung für euch in Frage kommt und (finanziell) umsetzbar ist. Die Ausbildungen und Umschulungen bei uns im BIMS sind grundsätzlich förderbar, wenn ihr die passenden Voraussetzungen dafür mitbringt.
5. Außerbetriebliche Ausbildung
Diese Art der Ausbildung wird bei Bildungsträgern durchgeführt und von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter finanziert. Die Bildungsträger übernehmen die Rolle der sonstigen Unternehmen und die Auszubildenden erlernen die Berufspraxis überwiegend in Kooperationsbetrieben. Ziel ist es, so früh wie möglich eine Einmündung in ein Unternehmen herbeizuführen. Auch diese Art der Ausbildung ist bei uns im BIMS möglich.
6. Ausbildung für junge Menschen mit Beeinträchtigung
Die berufliche Ausbildung junger Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, soll grundsätzlich so normal wie möglich ablaufen. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung, bzw. wenn der Unterstützungsbedarf von einem Unternehmen nicht zu leisten ist, kann eine außerbetriebliche Ausbildung anvisiert werden. Insbesondere bei Lernschwierigkeiten gibt es auch die Möglichkeit einer theoriegeminderten Ausbildung. In solch einem Fall informiert ihr euch am besten frühzeitig und ausführlich mit eurem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
7. Ausbildung im Kooperationsbetrieb
Bei dieser Art der Ausbildung, arbeiten Unternehmen eng mit Kooperationspartnern zusammen. Dies kann ein weiterer Arbeitgeber sein oder auch ein Ausbildungsträger, bei dem Inhalte der Ausbildung abgedeckt werden. Typische Ausbildungsträger sind Fachakademien, Berufsschulen oder Aus- und Weiterbildungszentren. Der Ausbildungsvertrag wird in diesem Fall auch mit dem Träger abgeschlossen. Er beinhaltet gleichermaßen alle Rechten und Pflichten. Während der gesamten Ausbildungszeit fungiert der Ausbildungsträger als Hauptansprechpartner für den Azubi und für den Betrieb. Anteilig wird der Kooperationsbetrieb zudem an der Finanzierung der Ausbildungskosten beteiligt.
8. Ausbildung im Verbund
Ein Ausbildungsverbund ist ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen, die die Ausbildung von Fachkräften gemeinsam organisieren und abwickeln. Dennoch gibt es einen sogenannten Stammbetreib, mit dem der Vertrag geschlossen wird.
Grundsätzlich fällt der Einstieg in die Arbeitswelt einigen (jungen) Menschen leichter als anderen. Daher stellen wir euch jetzt, wie oben angekündigt, die Möglichkeiten der individuellen Förderung vor:
- Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ):
Eine Einstiegsqualifizierung ist vom Grundsatz her ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, für das dem Praktikanten/der Praktikantin eine Vergütung gezahlt wird. Das Unternehmen kann dafür von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezuschusst werden (bis 231 Euro monatlich). Es dauert zwischen mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten und soll Menschen, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, gezielt auf eine Ausbildung vorbereiten. Angestrebt wird eine Übernahme in Ausbildung in das Unternehmen, in dem das Praktikum absolviert wurde. Während der Praktikumszeit geht es um die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Derzeit liegt die Übergangsquote von der EQ in betriebliche Berufsausbildungen bei über 60 Prozent, so dass es ein erfolgreiches Instrument zur Stabilisierung betrieblicher Ausbildungen darstellt. Besonderer Vorteil an diesem Weg: Wenn während der EQ-Zeit eine Fachklasse an einer Berufsschule besucht wurde, kann die EQ auf die danach folgende Ausbildungszeit angerechnet werden – das heißt, es ist grundsätzlich eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Es geht euch keine wertvolle Zeit verloren!
Die Förderung beginnt jährlich frühestens ab dem 1. Oktober – also nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn. Für eine bestimmte Zielgruppe kann die Maßnahme ab dem 1. August erfolgen. Wenn ihr nähere Informationen benötigt, schaut doch mal in den Flyer der Bundesagentur für Arbeit oder sprecht mit eurem Vermittler.
Für die Unternehmen bietet die EQ die Chance, mögliche Auszubildende näher kennen zu lernen. Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für die Dauer der EQ einen Zuschuss zur monatlichen Vergütung sowie einen pauschalisierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
- Die assistierte Ausbildung (AsA):
Die assistierte Ausbildung richtet sich insbesondere an Betriebe, die jungen Menschen mit einem schwachen oder gar keinem Schulabschluss, Jugendlichen mit Migrationshintergrund die noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben o.ä. eine Chance auf Ausbildung geben wollen. Wie zuvor bereits angemerkt, wird es auch für Unternehmen immer schwieriger, qualifizierte Fachkräfte zu bekommen und Noten spielen zunehmend eine weniger wichtige Rolle. Was zählt ist, dass ihr zeigt, was ihr könnt und dass ihr es wirklich wollt. Der Ausbildungsbetrieb wird während der gesamten Ausbildung von einem von der Agentur für Arbeit beauftragten Bildungsträger intensiv und kontinuierlich unterstützt. Zudem werden alle Maßnahmekosten übernommen.
Ihr als Auszubildende könnt zudem weitere Hilfen beantragen, z.B. zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten in individuell angepasstem Förderunterricht. Regelmäßige Gespräche mit allen an der Ausbildung Beteiligten führen zudem dazu, dass Schwierigkeiten schneller erkannt, Unterstützungsformen individuell ausgerichtet werden und das Berufsausbildungsverhältnis somit insgesamt stabilisiert wird.
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Erfahrungsgemäß sind es häufig ähnliche Gründe, weshalb eine Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen oder sogar frühzeitig abgebrochen wird. Dazu zählen Bildungs- und Sprachdefizite, Lernhemmungen/Prüfungsängste und häufig auch Probleme im sozialen Umfeld. Wenn eine Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wird, ist das auf Seiten des Unternehmens ärgerlich, da alle bisherigen Investitionen verloren gehen. Für den (jungen) Menschen bedeutet das meistens vorerst den Weg in die Arbeitslosigkeit. Für diesen möglichen Unterstützungsbedarf während der Ausbildung oder auch während einer Einstiegsqualifizierung, könnt ihr sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) beantragen. Die konkreten Förderangebote richten sich dann jeweils nach dem Bedarf im Einzelfall. So könnt ihr zum Beispiel im Einzel-Förderunterricht oder in Kleingruppen individuelle Unterstützung erhalten oder ihr bekommt eine sozialpädagogische Begleitung, mit der ihr eure privaten Probleme angehen könnt.
Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter berät und unterstützt euch ganz gezielt! In dieser Broschüre findet ihr alle ersten wichtigen Informationen und Kontaktdaten.
Für Unternehmen, die auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden sind und Unterstützung bei der Klärung der Rahmenbedingungen, gesetzlichen Regelungen usw. benötigen, gibt es einen extra Arbeitgeber-Service unter: 0800 4555520 (Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr).