Der Bildungsurlaub in NRW
Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer haben in NRW das Recht, fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr zu beantragen, um an einer Weiterbildung teilzunehmen. Der/Die Arbeitgeber/in ist dabei gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmenden frei zu…